Prozessuale Anträge: 4. Die Beschwerde sei in Nachachtung der Dringlichkeit bei erstmaligen Haftentscheiden und im Sinne von Art. 5 Ziff. 3 EMRK, insbesondere aufgrund der konkreten Umstände, innerhalb von 72 Stunden zu entscheiden; 5. Es sei eine mündliche Anhörung durchzuführen, an welcher der Beschuldigte und seine Ehefrau, K., zur Fluchtgefahr angehört werden; 6. Es seien die Akten auch des Haftverfahrens HA.2023.44 beizuziehen."