6. Der Beschuldigte wird darauf hingewiesen, dass bei einem Verstoss gegen die Ausweis- und Schriftensperre die Anordnung der Untersuchungshaft geprüft wird." 2.3. Am 9. März 2023 ging bei der Staatsanwaltschaft Baden das psychiatrische Gutachten von Dr. med. I. vom 6. März 2023 ein. 2.4. Am 13. März 2023 wurde A. erneut festgenommen. 2.5. Die Staatsanwaltschaft Baden beantragte beim Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau mit Eingabe vom 15. März 2023 erneut Untersuchungshaft für die vorläufige Dauer von drei Monaten.