3.1. eine Ausweis- und Schriftsperre betreffend • den Beschuldigten Der Beschuldigte hat seinen x-Reisepass und sämtliche weiteren Reisepapiere bis spätestens 26. Januar 2023, 18.00 Uhr, der Staatsanwaltschaft Baden zukommen zu lassen. 3.2. Die x Botschaft in Bern wird ersucht, dem Beschuldigten keine Ersatzreisepapiere auszustellen. 4. Die Staatsanwaltschaft Baden wird angewiesen, die Ausweis- und Schriftensperre im RIPOL eintragen zu lassen. 5. Die Ersatzmassnahmen werden einstweilen bis zum 23. April 2023 befristet.