" 1. Der Antrag der Staatsanwaltschaft Baden vom 24. Januar 2023 auf Anordnung von Untersuchungshaft für den Beschuldigten wird abgewiesen. 2. 2.1. Der Beschuldigte ist spätestens am 26. Januar 2023, 15.00 Uhr, aus der Haft zu entlassen. 2.2. Die Haftentlassung kann per sofort erfolgen. Diese Verfügung gilt als Auftrag an das Bezirksgefängnis Baden, die Entlassung des Beschuldigten aus der Haft durchzuführen. -3- 3. Anstelle der Untersuchungshaft werden folgende Ersatzmassnahmen angeordnet: