Im Gegenzug soll er ihr einen Lollipop übergeben haben. Anlässlich der Hausdurchsuchung am 17. Juni 2022 konnten mehrere EDV- Geräte mit kinderpornografischem Material sichergestellt werden. Insgesamt wurden 2076 Bilddateien festgestellt. Die Staatsanwaltschaft Baden liess ihn deswegen am 23. Januar 2023 festnehmen. 2. 2.1. Die Staatsanwaltschaft Baden beantragte beim Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau mit Eingabe vom 24. Januar 2023 Untersuchungshaft für die vorläufige Dauer von drei Monaten. 2.2. Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau erliess am 26. Januar 2023 folgende Verfügung: