Opfers, die Traktierung mit weiteren Gegenständen oder die Einwirkung mehrerer Personen hinzutreten muss (Urteil des Bundesgerichts 6B_321/2023 vom 16. Juni 2023 E. 3.2.5). Nichtsdestotrotz können Faustschläge und Tritte gegen den Kopf nicht unabhängig von den konkreten Umständen als derart gefährlich und das Risiko der Tatbestandsverwirklichung als derart hoch eingestuft werden, dass sich die Inkaufnahme einer - 10 - schweren Körperverletzung in jedem Fall aufdrängt. Massgebend sind vielmehr stets die konkreten Tatumstände (Urteil des Bundesgerichts 6B_321/2023 vom 16. Juni 2023 E. 3.3).