Einvernahme von J. vom 13. Juni 2022 [Reg. 6.10.1], Frage 46, wonach C. dem Beschwerdeführer "schlimme Sachen" gesagt und gegen den K-Stand getreten habe; Frage 47, wonach C. in den K-Stand habe gehen wollen). 2.3.9. Damit ist die Einstellungsverfügung bezüglich des Vorwurfs des Raufhandels in teilweiser Gutheissung der Beschwerde aufzuheben.