schlichtenden Personen noch abgedrängten) Beschwerdeführer um 22.55.36 Uhr mit einem unmittelbar zuvor behändigten Wurfgegenstand, bevor die Parteien ab etwa 22.35.39 Uhr direkt aufeinandertrafen (vgl. hierzu Reg. 5.1.1 / Szenen bearbeitet / […] / Szenen bearbeitet / Camera_[…]_Szene 7.avi).