2.5. 2.5.1. Zusammengefasst ist Dispositiv-Ziff. 1 der angefochtenen (Teil-)Einstellungsverfügung in teilweiser Gutheissung der Beschwerde insoweit aufzuheben, als es darin um die Einstellung des Strafverfahrens wegen Raufhandels geht. Die in Dispositiv-Ziff. 1 verfügte Einstellung des Strafverfahrens wegen einfacher Körperverletzung (zum Nachteil von D.) hat hingegen - 13 -