dersetzung erlittenen Gewalt äussern (vgl. hierzu Einvernahme des Beschwerdeführers vom 22. Juli 2022 [Reg. 6.1.2], Fragen 137, 178 ff.). Auch deshalb vermag der von ihm erst mit Beschwerde erhobene Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung nicht zu überzeugen.