mals (mutmasslich vom Beschuldigten) heftig geschlagen und ganz zum Schluss sozusagen aus dem Stande heraus auch noch einmal getreten wurde, wobei aber nicht ersichtlich ist, ob dieser Tritt gegen den Kopf oder den Oberkörper des Beschwerdeführers gerichtet war. Andeutungsweise erkennbar ist auch, dass der Beschwerdeführer auch noch von einer zweiten Person (mutmasslich C.) geschlagen wurde.