2.4.5. Zwar legen namentlich die Aussagen von E. und F. nahe, dass es bei der Schlägerei gerade auch von Seiten des Beschuldigten zu womöglich auch heftigen Schlägen gegen den Oberkörper und Kopf des Beschwerdeführers gekommen sein könnte (Einvernahme von E. vom 18. Mai 2022 [Reg. 6.5.1], Fragen 19 f.; Einvernahme von F. vom 18. Mai 2022 [Reg. 6.6.1], Frage 41; Einvernahme von F. vom 22. Juni 2022 [Reg. 6.6.2], Fragen 32 f., 129 ff., 133), wobei zumindest E. auch davon sprach, auch Tritte gegen den Kopf des Beschwerdeführers wahrgenommen zu haben. Auch zeigt die Videoaufnahme "Camera2_Kamera Innen_Kamera Innen_Szene 21.avi" (Reg. 5.1.1 / Szenen bearbeitet), wie der Beschwerdeführer mehr-