Nicht er (der Beschuldigte) und C. hätten den Beschwerdeführer angegriffen, sondern dieser sei "an diversen Zeugen vorbei" auf sie zugerannt und habe zuerst ihn und dann C. mit einem Messer angegriffen und sie beide schwer verletzt, bevor sie sich mit Fusstritten und Schlägen gewehrt hätten. Die vom Beschwerdeführer erwähnten Aussagen von E. widersprächen dem in keiner Weise, weil "fünf Sekunden" in einer solch dynamischen Situation eine lange Zeit seien. Auch die übrigen Zeugenaussagen seien "angesichts der Unübersichtlichkeit und Hektik der Vorgänge" mit dem von der Staatsanwaltschaft Baden festgestellten Tathergang durchwegs im Einklang.