3. 3.1. Der Beschwerdeführer erhob mit Eingabe vom 20. März 2023 Beschwerde gegen die ihm am 8. März 2023 zugestellte (Teil-)Einstellungsverfügung. Sie sei (unter Kosten- und Entschädigungsfolgen) aufzuheben. Gegen den Beschuldigten sei wegen Raufhandels und versuchter schwerer Körperverletzung Anklage zu erheben. Zudem stellte der Beschwerdeführer ein Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege, einschliesslich der Bestellung seines Rechtsvertreters zum unentgeltlichen Rechtsbeistand. 3.2. Die Staatsanwaltschaft Baden teilte mit Eingabe vom 3. April 2023 mit, unter Verweis auf ihre Ausführungen in der (Teil-)Einstellungsverfügung auf eine Beschwerdeantwort zu verzichten.