Gegen den Beschuldigten eröffnete die Staatsanwaltschaft Baden eine Strafuntersuchung wegen Raufhandels und einfacher Körperverletzung (zum Nachteil von D., der Lebenspartnerin des Beschwerdeführers). Zudem eröffnete sie gegen ihn eine Strafuntersuchung wegen mehrfachen Konsums von Betäubungsmitteln. 2. Mit Verfügung vom 28. Februar 2023 stellte die Staatsanwaltschaft Baden das Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen Raufhandels und einfacher Körperverletzung ein. Diese (Teil-)Einstellungsverfügung wurde von der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau am 2. März 2023 genehmigt.