2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 800.00 und den Auslagen von Fr. 61.00, zusammen Fr. 861.00, werden den Beschwerdeführern auferlegt und mit der geleisteten Sicherheit verrechnet, so dass sie noch Fr. 61.00 zu bezahlen haben. Zustellung an: […] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Strafsachen (Art. 78 ff., Art. 90 ff. BGG)