Das Verfassen der Beschwerdeantwort (5 Seiten, davon ca. 2,5 Seiten Begründung) stellte zudem einen eher geringen Aufwand dar, womit augenscheinlich kein Ausnahmefall im Sinne der oben zitierten Rechtsprechung vorliegt. Nach dem Gesagten hat der Beschuldigte folglich keinen Anspruch auf eine Entschädigung. - 15 - Die Beschwerdekammer entscheidet: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen.