Im Schlichtungsgesuch vom 25. April 2022 legte der Beschuldigte im Namen seiner Klientschaft deren Standpunkt dar bzw. setzte sich für deren Interessen ein. Die Nennung der Hintergründe (vorliegend aussichtsloses Prozessieren) sowie die möglichen rechtlichen Schlussfolgerungen (vorliegend Nötigung sowie Rechtsmissbrauch) werden in der Regel in einer Rechtsschrift dargelegt. Es liegt in der Natur der Sache und ist evident, dass Behauptungen teilweise bestimmt formuliert und Diskussionen kontrovers geführt werden.