wurde. Die Aufgabe als Rechtsanwalt besteht u.a. darin, aus den Schilderungen seiner Klientschaft die wesentlichen Gesichtspunkte herauszufiltern, mit anderen Worten sein juristisches Wissen auf den von seinem Mandanten geschilderten Sachverhalt anzuwenden und rechtlich zu qualifizieren sowie entsprechend zu umschreiben. Er ist in seiner Funktion als Rechtsvertreter grundsätzlich nicht als willenloses Werkzeug zu betrachten, der blind den Anweisungen seiner Klientschaft folgt. Das Schlichtungsgesuch vom 25. April 2022 und die darin enthaltenen Ausführungen sind rechtlich fundiert und – angesichts des vorgeworfenen Sachverhalts – verhältnismässig zurückhaltend formuliert.