3.3. 3.3.1. Aus den Akten ist ersichtlich, dass Rechtsanwalt N. als bevollmächtigter Vertreter der O. AG. und der P. AG. ein Schlichtungsgesuch mit einer Schadenersatzforderung von Fr. 1'000'000.00 (unter Vorbehalt der Nachklage) eingereicht hat, welches im Wesentlichen mit Ertragsausfällen infolge verzögerter Betriebsaufnahme aufgrund der Ergreifung diverser Rechtsmittel durch die Beschwerdeführer begründet wurde (Beschwerdebeilage 6; angefochtene Verfügung, E. 1.5).