Betreffend die genannten schriftlichen Äusserungen kann eine relevante Ehrverletzung damit nicht klarerweise ausgeschlossen werden. Folglich ist zu prüfen, ob die Beschuldigte für den voraufgeführten Passus strafrechtlich belangt werden kann. 3.2.4. 3.2.4.1. Mit der Staatsanwaltschaft Baden (E. 1.2 der angefochtenen Verfügung) und der Beschuldigten (Beschwerdeantwort, N. 6) ist davon auszugehen, dass das Schlichtungsgesuch vom 25. April 2022 – welches im Auftrag der O. AG. und der P. AG. eingereicht wurde – von Rechtsanwalt N. verfasst wurde. Die Aufgabe als Rechtsanwalt besteht u.a. darin, aus den Schilde- -7-