3. Es seien die Akten der Vorinstanz beizuziehen. 4. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen, zuzüglich Mehrwertsteuer auf der Prozessentschädigung, zu Lasten der Beschwerdegegner 1-7, wobei darum ersucht wird, den Beschwerdeführern 1-4 Gelegenheit zu geben, rechtzeitig eine Kostennote einzureichen und die ihnen aus den Straftaten (insbesondere aufgrund des vorliegenden Verfahrens) entstandenen und gegenüber den Beschwerdegegnern 1-7 geltend gemachten zivilrechtlichen Ansprüche i.S.v.