Den Akten könne entnommen werden, dass der Beschwerdeführer von der Einmündung des Hombergwegs in die Staffeleggstrasse freie Sicht bis zum ca. 200 m entfernten Horental-Kreisel Nord gehabt habe. Der Beschuldigte müsse, nachdem er aus dem Horental-Kreisel Nord gefahren sei, mehrere Sekunden auf der Staffeleggstrasse gefahren sein, bevor es zur Kollision gekommen sei. Da der Beschuldigte ein gedrosseltes Kawasaki Ninja 300- Motorrad (34 PS, 25 kW) gefahren sei, könne seine Beschleunigung auf -5-