Der Beschwerdeführer habe anlässlich der Einvernahme vom 20. Dezember 2022 ausgesagt, dass es zum Unfallzeitpunkt viel Verkehr gehabt habe. Er habe eine grössere Lücke zwischen den Fahrzeugen auf der Staffeleggstrasse abgewartet. Bevor er auf die Staffeleggstrasse gefahren sei, habe er zunächst nach oben (Richtung Passhöhe) und dann nach unten (Richtung Horental-Kreisel Nord) geschaut. Er habe also zuletzt in Richtung des Beschuldigten geschaut. Er habe den Beschuldigten aber erst gar nicht und in der Folge nur als Schatten kurz vor der Kollision gesehen. Dieser müsse daher mit einer hohen Geschwindigkeit gefahren sein.