Man könne von ihm nicht erwarten, "365 Tage" auf einen Brief zu warten. Seine Telefonnummer sei bekannt gewesen und man hätte ihn auch einmal anrufen oder ihm eine SMS senden können. Man werde hier als "Täter" absolut nicht korrekt behandelt. Von einer (wenn er sich richtig erinnere) Frau B. sei er telefonisch dahingehend informiert worden, dass die Einsprache verspätet sei und dass "das Schreiben" (wohl seine Einsprache) direkt ans Gericht gehe, wofür aber keine Frist gesetzt sei.