die (Herkunft der) Sendung ja nicht habe eruieren können. Nach Erhalt einer Mahnung zu einem ihm absolut unbekannten Strafbefehl habe er telefonisch Kontakt aufgenommen und sei ihm die Sache erklärt worden. Ihm sei klar gewesen, dass er Post bekommen werde, aber nicht wann. Dass man nicht mal zwei Wochen "weg" dürfe, stehe nirgends geschrieben. Er sei "mit dieser Vorgehensweise" und dass die Schuld nun ihm "zugeschoben" werde, überhaupt nicht einverstanden. Man hätte ihm sagen können, wann ungefähr er mit Post zu rechnen habe. Man könne von ihm nicht erwarten, "365 Tage" auf einen Brief zu warten.