Anfechtungs- Verfügung des Präsidenten des Bezirksgerichts Baden vom gegenstand 15. Februar 2023 betreffend Nichteintreten auf die Einsprache / Rechtskraft des Strafbefehls der Staatsanwaltschaft Baden vom 15. August 2022 in der Strafsache gegen A._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Baden verurteilte den Beschwerdeführer mit Strafbefehl vom 15. August 2022 wegen verschiedener SVG-Widerhandlungen zu einer (unbedingten) Geldstrafe von 120 Tagessätzen à Fr. 110.00.