Dies umso weniger, als die Abklärungen zur Feststellung des Sachverhalts nach Angabe der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau in ihrer Beschwerdeantwort abgeschlossen sind. Abgesehen davon könnte, sollte sich im Laufe des weiteren Strafverfahrens aufgrund neuer Umstände tatsächlich dieser derzeit unwahrscheinliche Fall abzeichnen, erneut ein Gesuch um amtliche Verteidigung gestellt werden.