Seit dem 8. März 2023 ist er beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum zur Arbeitsvermittlung gemeldet. Er rechnet mit monatlichen Taggeldern in der Höhe von Fr. 2'170.00, was angesichts des von ihm dargelegten durchschnittlichen monatlichen Einkommens von Fr. 3'100.00 nachvollziehbar ist, wobei er in den sechs Monaten von August 2022 – Januar 2023 mit einem letzten Lohn von durchweg Fr. 5'000.00 rechnete und er nur zu 80 % zur Arbeitsvermittlung gemeldet ist (vgl. Beschwerdebeilage 6; ein Beleg mit einem von der Arbeitslosenkasse festgelegten versicherten Lohn bzw. Taggeld ist nicht aktenkundig). Nach Angaben des Beschwerdeführers ist seine Frau aktuell nicht arbeitstätig.