Nettoeinkünfte von total Fr. 14'977.00, während er und seine Frau über kein Vermögen verfügten. Bis Anfang August 2022 war er gemäss eigenen Angaben in der Beschwerde als Lehrling tätig und verdiente Fr. 1'200.00 monatlich. Ab Ende seiner Ausbildung erzielte er gemäss Aussagen anlässlich seiner Einvernahme vom 22. Januar 2023 zur Person (act. 4 ff.) einen monatlichen Lohn von Fr. 5'000.00 bis Fr. 5'500.00 zuzüglich eines 13. Monatslohnes. Im Januar 2023 und somit im relevanten Zeitpunkt des Gesuchs um amtliche Verteidigung erzielte er einen Lohn von Fr. 3'884.90, wobei ihm Fr. 884.90 erst nachträglich im Februar 2023 ausbezahlt wurden (vgl. Beschwerdebeilagen 3 und 4).