Auch in Bagatellfällen besteht ausnahmsweise Anspruch auf eine amtliche Verteidigung. So etwa aus Gründen der Waffengleichheit oder falls der Ausgang des Verfahrens für die beschuldigte Person eine besondere Tragweite aufweist (Urteil des Bundesgerichts 1B_24/2023 vom 24. Februar 2023 E. 2.2 mit Hinweisen). 4.2. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau hat in ihrer Verfügung vom 22. Februar 2023 die vom Beschwerdeführer behauptete Mittellosigkeit nicht abschliessend geprüft. Gemäss seiner Steuererklärung 2021 erzielte der Beschwerdeführer mit seiner unselbständigen Tätigkeit im Jahr 2021 -7-