Ohne Aktenkenntnis sei es ihm auch nicht möglich, bezüglich der Angaben der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau Stellung zu nehmen und zu beurteilen, ob weitere Sachverhaltsabklärungen noch stattfinden würden oder nicht. Schliesslich habe er spätestens anlässlich des vorliegenden Beschwerdeverfahrens seine finanziellen Verhältnisse offengelegt und belegt. Gemäss Steuererklärung habe er im Jahr 2021 insgesamt Fr. 14'977.00 netto verdient, was den in der Beschwerdeschrift dargelegten Fr. 1'248.00 monatlich inkl. 13. Monatslohn entspreche.