Der Geschädigte habe ihm aber eine versuchte Tötung bzw. versuchte schwere oder einfache Körperverletzung vorgeworfen. Zwar würden diese Vorwürfe allesamt von ihm bestritten, es könne aber nicht ausgeschlossen werden, dass sich das hängige Strafverfahren auf diese angeblichen Straftaten erweitere. Diesfalls würde ihm eine empfindliche Freiheitsstrafe sowie auch eine Landesverweisung drohen. Ferner könne nicht ausgeschlossen werden, dass der Geschädigte ihm gegenüber privatrechtliche Ansprüche geltend mache.