Bis Anfang August 2022 sei er bei der D. als Lehrling tätig gewesen und habe lediglich Fr. 1'200.00 monatlich verdient. Sein Verdienst in den letzten zwölf Monaten vor seiner Arbeitslosigkeit habe sich auf Fr. 37'200.00 bzw. monatlich Fr. 3'100.00 belaufen, d.h. er werde ein Arbeitslosentaggeld in der Höhe von Fr. 2'170.00 erhalten, womit er offensichtlich nicht in der Lage sei, für sich und seine Frau den Grundbedarf, den Mietzins und die Krankenkassenprämien zu begleichen.