1.2. Anlässlich seiner Einvernahme vom 22. Januar 2023 war Rechtsanwalt Bastimar als freigewählter Verteidiger anwesend. Auf der letzten Seite des Einvernahmeprotokolls stellte dieser den handschriftlichen Antrag um Bestellung seiner Person als amtlichen Verteidiger bzw. als notwendigen Verteidiger von A., wobei keine Begründung angeführt war.