Bei Laienbeschwerden stellt die Rechtsprechung weniger strenge Anforderungen an die Einräumung einer Nachfrist (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_319/2021 vom 15. Juli 2021 E. 7). Es kann aber auch von einem juristischen Laien, der in der Rechtsmittelbelehrung auf das Erfordernis, die Beschwerde begründen zu müssen, hingewiesen wurde, erwartet werden, dass er wenigstens angibt, was an der angefochtenen Verfügung seiner Ansicht nach falsch ist (Urteil des Bundesgerichts 6B_872/2013 vom 17. Oktober 2013 E. 3).