1. Die Beschwerde wird gutgeheissen und die Anordnung zur Erstellung eines DNA-Profils der Staatsanwaltschaft Baden vom 16. Dezember 2022 aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft Baden wird angewiesen, die Vernichtung der Probe, des weiteren Analysematerials, des DNA-Profils und des darauf basierenden Eintrags im DNA-Profil-Informationssystem zu veranlassen. 2. Die obergerichtlichen Verfahrenskosten werden auf die Staatskasse genommen. - 10 - Zustellung an: […] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Strafsachen (Art. 78 ff., Art. 90 ff. BGG)