mehreren Jahren verübt worden sein sollen. Es erscheint nicht klar, über was für Tatspuren die Staatsanwaltschaft Baden verfügen soll, die sie mit dem DNA-Profil des Beschwerdeführers abgleichen will, hat doch B. ihre Vorwürfe erstmals am 4. Dezember 2022 den Strafverfolgungsbehörden angezeigt. Zudem steht vorliegend nicht die Identität der Täterschaft infrage, sondern ob der Beschwerdeführer die ihm vorgeworfenen Straftaten tatsächlich begangen hat, wobei im Rahmen der Strafuntersuchung namentlich zu klären sein wird, ob der Geschlechtsverkehr und die anderen sexuellen Handlungen wie von B. behauptet, gegen ihren Willen vorgenommen wurden.