Sodann beschwert er sich darüber, dass seine Ehefrau "hässliche Verhaltensweisen" zeige, ohne allerdings eine Erklärung dafür zu liefern, welchen Grund die Ehefrau denn für die von ihm als hässlich bezeichneten Verhaltensweisen haben soll, wenn die von B. erhobenen Vorwürfe allesamt erfunden sein sollen. Nicht relevant sind sodann die pauschal gegen B. erhobenen Vorwürfe betreffend angebliche Entwendung von diversen Gegenständen und Bargeld.