Ehe plötzlich den Notruf wählt und die dargelegten Anschuldigungen erhebt (Fragen 63 und 72). Es erscheint reichlich unwahrscheinlich, dass B. für den Beschwerdeführer völlig überraschend und ohne konkreten Anlass an einem Winterabend spätabends spärlich bekleidet plötzlich die eheliche Wohnung verlassen, die Polizei gerufen und schwere Vorwürfe erhoben hat.