Im Weiteren wurden blaue Flecken von B. fotografisch dokumentiert, welche durch die von ihr beschriebene häusliche Gewalt verursacht sein könnten. Demgegenüber wirken die anlässlich der von der Kantonspolizei Aargau am 6. Dezember 2022 durchgeführten delegierten Einvernahme vom Beschwerdeführer gemachten Aussagen ausweichend und wenig glaubhaft. So konnte der Beschwerdeführer auch auf Nachfrage keinen Grund angeben, weshalb seine Ehefrau (unter den eingehend geschilderten Umständen, vgl. Aktenzusammenzug Ziff. 1.1) nach mehreren Jahren Ehe plötzlich den Notruf wählt und die dargelegten Anschuldigungen erhebt (Fragen 63 und 72).