4. Die Staatsanwaltschaft Baden führte in der Beschwerdeantwort aus, die angeordnete Erstellung des DNA-Profils diene der Überprüfung der Aussagen der Parteien und damit des Tatverdachts. Des Weiteren diene die Erstellung des DNA-Profils der Überprüfung allfälliger Tatzusammenhänge sowohl in Bezug auf noch nicht bekannte vergangene Taten wie auch bezüglich möglicher künftiger Taten.