2. Am 16. Dezember 2022 ordnete die Staatsanwaltschaft Baden betreffend den Beschwerdeführer die Erstellung eines DNA-Profils an und wies die Kantonspolizei Aargau an, die Erstellung eines solchen Profils vom entnommenen Wangenschleimhautabstrich (WSA) in Auftrag zu geben. Die Anordnung ging dem Beschwerdeführer am 22. Dezember 2022 zu. -3- 3. 3.1. Mit Eingabe vom 23. Dezember 2022 wandte sich der Beschwerdeführer unter Berufung auf ein ihm am 22. Dezember 2022 zugegangenes Schreiben der Staatsanwaltschaft Baden an das Obergericht des Kantons Aargau. Die Eingabe erfolgte durch den Beschwerdeführer selbst.