Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten hat in der Folge keine Verfügung betreffend ein Gesuch um Wiederaufnahme, sondern – trotz Erwähnung der Anzeigen aus dem Jahr 2021 und der im Ergebnis sehr ähnlich gelagerten Vorwürfe bzw. der Abweisung der gegen die Nichtanhandnahmeverfügung vom 16. September 2021 erhobenen Beschwerde beim Sachverhalt – explizit die Nichtanhandnahmeverfügung vom 16. Februar 2023 erlassen, in welcher festgehalten ist, dass aufgrund der vorliegenden Anzeige keine (neuen) Anhaltspunkte vorlägen, welche einen konkreten Tatverdacht zu begründen vermöchten bzw. eindeutig keine Straftatbestände erfüllt seien.