1.2. Am 9. November 2022 reichte A. bei der Bundesanwaltschaft in Bern sinngemäss Strafanzeige ein. Er führte in sachverhaltlicher Hinsicht aus, dass die Täterschaft Elektromagnetfelder und Schall-Ultra-Infraschallwellen mit gesundheitsschädlichen stark überhöhten Lautstärken, Spionage mittels audiovisueller Gedankenscannung, massive "Fieperei", Smartphone-Tra- cking, Stalking, Verleumdung und Internet-Mobbing über Smartphones betreibe. -3-