Als Haupttäter nannte er B., C. (Bekannte von B.), D., E. sowie weitere unbekannte Personen. Mit E-Mail vom 4. Mai 2021 bzw. Brief vom 9. Juni 2021 wiederholte A. gegenüber der Kantonspolizei in Muri und mit Schreiben vom 30. Juli 2021 gegenüber der Staatsanwaltschat Muri- Bremgarten seine Vorwürfe. Mit Schreiben vom 20. August 2021 reichte A. der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten eine weitere mit dem Strafverfahren im Zusammenhang stehende Eingabe ein. Die Auswertung des USB- Sticks ergab keine Hinweise auf eine Straftat. Abklärungen im Nachgang ergaben, dass die Regionalpolizei Muri am 16. und 23. April 2021 an den Wohnort von A. ausrückte wegen angeblicher Magnetfelder, dort indessen