Weiter profitiere der Beschwerdeführer von einer klaren Tagesstrukturierung (Beschwerdeantwortbeilage "Massnahmeverlaufsbericht" vom 27. Februar 2023 der C., S. 4 Ziff. 7). Mit Blick auf die Beurteilungen der medizinischen Fachpersonen sowie insbesondere auch auf die Tatsache, dass der Beschwerdeführer bereits früher eine ambulante psychiatrische Behandlung abgebrochen hat, erscheint eine solche Therapieform ungeeignet.