3.5.2. In Bezug auf die Verhältnismässigkeit der Sicherheitshaft bringt der Beschwerdeführer vor, dieser könne mit einer Ersatzmassnahme – der "Auflage, keinen Alkohol, keine Drogen und kein Ritalin zu konsumieren und sich Glücksspielen zu enthalten sowie sich in regelmässige ärztliche Untersuchungen zu begeben, welche die Einhaltung der Auflagen mittels Proben, den psychischen Zustand sowie die Einnahme der verschriebenen Medikamente überprüfen" (Beschwerde, S. 6 f. Ziff. 3.) – begegnet werden.