"Massnahmeverlaufsbericht" vom 27. Februar 2023 der C., S. 2 f.). Weit relevanter ist jedoch, dass der Beschwerdeführer seine Erkrankung gerade in der letzten Woche vor der Entlassung aus dem vorzeitigen Massnahmenvollzug (d.h. im Februar 2023) wieder in Zweifel gezogen und durch ein Konzept der drogeninduzierten Psychose ersetzt zu haben scheint und entsprechend auch nicht mehr davon überzeugt gewesen zu sein scheint, seine Medikamente (bis auf die Depot-Spritze) weiterhin zu benötigen (vgl. Beschwerdeantwortbeilage "Massnahmeverlaufsbericht" vom 27. Februar 2023 der C., S. 4 Ziff. 6).