Auch ein schweres Gewaltdelikt kann nicht ausgeschlossen werden. Dafür dürfte nicht das genau gleich hohe Risiko wie für einschlägige Delinquenz bestehen, jedoch kein niedriges sondern ein durchaus relevantes Risiko." Diese Antwort wiederholte die Gutachterin auch auf die Frage, welche Straftaten mit welcher Wahrscheinlichkeit zu erwarten seien ([…]).